| Tarife |
Für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten allgemeinverbindliche, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zusätzliche geschützte tarifliche Vorgaben, die unabhängig von einer Mitgliedschaft bei den Tarifparteien zwingend zu beachten sind. Die Vorgaben bestehen für alle gewerblichen Arbeitnehmer, also auch für geringfügig Beschäftigte. Der von den Tarifparteien am 29.10.2009 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag ist durch Rechtsverordnung vom 09.03.2010 seit dem 10.03.2010 allgemeinverbindlich. Die Höhe der Mindestlöhne in Sachsen entnehmen Sie bitte nachstehender Übersicht. |
| Mindestlohntarifvertrag |
Lohngruppen |
bis zum 31. 12. 2012 |
ab 01.01.2013 |
Lohngruppe 1 |
7,33 € |
7,56 € |
| Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art; Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z.B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und -einrichtungen (z.B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen |
8,88 € |
9,00 € |
Sowohl der Mindestlohntarifvertrag als auch der daneben bestehende Lohntarifvertrag vom 23.08.2011 für die Lohngruppen 2-4 und 6-9 können mit einer Frist von 4 Monaten erstmals zum 31.10.2013 gekündigt werden. Neben diesen beiden Entgelttarifverträgen gilt der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28.06.2011. |
Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung beträgt nach §5 des Lohntarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 23.08.2011 in Sachsen:
Ausbildungsjahr |
ab 01.01.2012 |
ab 01.01.2013 |
1. Ausbildungsjahr |
455,00 € |
500,00 € |
| 2. Ausbildungsjahr |
550,00 € |
605,00 € |
| 3. Ausbildungsjahr |
650,00 € |
715,00 € |