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| Staatlich geprüfter Reinigungs-
und Hygienetechniker/in |
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| Eine weitere Alternative stellt die Ausbildung zum Reinigungs- und Hygienetechniker an einer staatlichen Technikerschule dar: nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und einer mindestens zweijährigen Gesellentätigkeit führt eine viersemestrige Ausbildung zum Beruf des staatlich geprüften Reinigungs- und Hygienetechnikers. |
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| Die Ausbildung in Kürze: |
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| Zulassungsvoraussetzungen: | ||
| | Abschlusszeugnis der Berufsschule oder gleichwertiger Bildungsstand | |
| | Abschlussprüfung in einem für die Fachrichtung geeigneten Beruf | |
| | Nachweis einer zweijährigen Berufstätigkeit | |
| | Die Ausbildungsdauer und die Berufstätigkeit müssen zusammen mindestens fünf Jahre betragen. | |
| Bei fehlender abgeschlossener Berufsausbildung muss eine siebenjährige Berufstätigkeit nachgewiesen werden. In Sonderfällen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsicht. | ||
| Ausbildungsdauer, Abschluss und Berechtigung: | ||
| Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Schuljahre und
endet mit der staatlichen Prüfung. Bewerber mit abgeschlossener
Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk, mit Fachhochschul-
oder Hochschulreife oder ähnlichen Voraussetzungen können
gegebenenfalls sofort in das zweite Ausbildungsjahr übernommen
werden. |
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| Lernbereiche in der Technikerausbildung: | ||
| | Lernbereich I | |
| - Betriebliche Kommunikation - Technisches Englisch - Wirtschaft und Recht |
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| | Lernbereich II | |
| - Technische Mathematik - Werkstoffkunde undChemie - Betriebsmanagement - Qualitäts- undUmweltmanagement - Computertechnik |
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| | Lernbereich III | |
| - Auftragsbearbeitung - Reinigungstechnik - Chemische Analytik - Hygienetechnik - Mikrobiologie - Umweltschutztechnik - Schutzbestimmungen - Verfahrenstechnik |
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| | Technikerarbeit | |
| Ein fachliches Problem soll flächenübergreifend analysiert, strukturiert und praxisgerecht gelöst werden. Die Arbeit wird einem Fachpublikum vorgestellt. | ||
| Ausbildungsstätten: | ||
| Die Technikerausbildung ist zurzeit an zwei Technikerschulen im Bundesgebiet möglich. Heinrich Hertz Berufskolleg Gewerbliche Schule Metzingen |
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| Kosten und finanzielle Förderung: | ||
| An den öffentlichen Schulen wird kein Schulgeld erhoben. Auskünfte über finanzielle Fördermittel erteilen die Technikerschulen gerne auf Anfrage. Der Schulbesuch kann auf Antrag auch finanziell nach BaföG gefördert werden. |
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| Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten: | ||
| Das Zeugnis zum staatlich geprüften Techniker schließt
in verschiedenen Bundesländern die Fachhochschulreife ein. Diese
berechtigt anschließend z.B. zum Studium an der Fachhochschule Niederrhein: "Diplom-Wirtschaftsingenieur/in Reinigungs- und Hygienetechnik". Die Absolventen der Technikerschulen sind bei der Meisterprüfung vom Prüfungsteil "Fachtheorie" befreit. Die Ausbildungszeit wird auf die geforderte Berufstätigkeit angerechnet. |
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