| Meisterausbildung |
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| Glänzende Aussichten - Karrieren im Gebäudereiniger-Handwerk |
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| Meister/ in des Gebäudereiniger-Handwerks |
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| Nach §51 Absatz 5 der Handwerksordnung ist Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk eine bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Entsprechende Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I und II (fachpraktischer und -theoretischer Teil) werden von unserer Innung angeboten. Diese vermitteln ca. ein Jahr lang in Teilzeit-Form die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten insbesondere auf den Gebieten Fachtechnologie, Werkstoffkunde, Maschinenkunde Fachkalkulation, Auftragsbearbeitung, Sicherheitsbestimmungen und Hygiene. Der junge Meister ist nach bestandener Prüfung ein gefragter Fachmann für alle Gebäudereinigungsbetriebe, die ihn als Niederlassungsleiter, Geschäftsführer oder in anderen leitenden Positionen einsetzen, wenn er nicht den Weg in die Selbständigkeit vorzieht und seinen eigenen Gebäudereinigungsbetrieb eröffnet. |
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| Die Ausbildung in Kürze: |
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| Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung: | ||
| | Abgeschlossene Gesellenprüfung oder | |
| | Entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. | |
| Über mögliche Ausnahmeregelungen entscheidet der Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Handwerkskammer. |
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| Ausbildungsdauer der Vorbereitungskurse: | ||
| Vorbereitungsmaßnahmen werden als berufsbegleitende Teilzeitkurse (Unterricht. donnerstags und freitags von 13.00 - 18.00 Uhr) von unserer Innung angeboten. |
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| Lehrinhalte der Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung: | ||
| | Teil I: Fachpraxis | |
| | Teil II: Fachtheorie | |
| - Werkstoffkunde - Fachtechnologie - Auftragsbearbeitung - Fachkalkulation - Schutzvorschriften - Hygiene |
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| | Teil III: Wirtschaft und Recht | |
| - Rechnungswesen - Wirtschaftslehre - Rechts- und Sozialwesen |
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| | Teil IV: Berufs-/Arbeitspädagogik | |
| - Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung |
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| Meisterschüler, die bereits die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bestanden haben, sind von der Prüfung in den Teilen III und IV befreit. Der Abschluss "Staatlich geprüfte/r Techniker/in Reinigungs- und Hygienetechnik" befreit von Teil II der Meisterprüfung. |
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| Meisterschule des Gebäudereiniger-Handwerks: | ||
| Die berufsbegleitenden Teilzeitkurse werden von unserer Innung angeboten: Gebäudereinigerinnung Chemnitz/Dresden im Freistaat Sachsen |
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| Finanzielle Förderung und Weiterbildung: | ||
| Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme
des "Meister-BaföG". Über diese und weitere Fördermöglichkeiten
beraten Sie die Geschäftsstelle unserer Innung und die zuständigen
Handwerkskammern. |
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