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Geprüfter Desinfektor
 

Die Anerkennung als geprüfter Desinfektor wird zunehmend als Zusatzqualifikation bei beruflichen Tätigkeiten erworben, die Grundkenntnisse in Hygienefragen erfordern, wie insbesondere in der Gebäudereinigung.
Desinfektoren nehmen an einem vorgeschriebenen Lehrgang teil und absolvieren nach den Richtlinien der zuständigen Bundesländer bzw. Regierungspräsidien eine Prüfung. In der Regel wird die Prüfung von den zuständigen Gesundheitsbehörden oder anderen zugelassenen Institutionen durchgeführt. Die Desinfektoren haben an den vorgeschriebenen Wiederholungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Desinfektoren teilzunehmen.

Die Ausbildung in Kürze:

Zulassungsvoraussetzungen:
Die Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Ausbildung sind aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern bundesweit uneinheitlich.
Für Sachsen gelten folgende Voraussetzungen:
  Mindestalter 18 Jahre
  Hauptschulabschluss
  Gesundheitliche Eignung
Einsatzbereiche in der gewerblichen Gebäudereinigung:
  Reinigung von Kindereinrichtungen
  Reinigung von Alten- und Pflegeheimen
  Reinigung von Krankenhäusern und Sanatorien
  Reinigung von Großküchen
  Reinigung von Schwimmbädern
  Reinigung von Räumen zur Arzneimittelherstellung
Lehrgänge:

Die Gebäudereinigerinnung Chemnitz/Dresden im Freistaat Sachsen bietet regelmäßig Desinfektoren-Grundlehrgänge sowie Auffrischungs- und Wiederholungskurse an.

Informieren Sie sich über das entsprechende Bildungsangebot der Innung.

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